Strukturelle Innovation: Qualifizierungsvereinbarung

Die Fakultät für Architektur führt ab sofort eine Qualifizierungsvereinbarung für wiss. Mitarbeiter ein. Damit werden promotions-äquivalente Leistungen an der TUM stärker gewürdigt und ein neuer Qualitätsstandard für Forschung an Architekturschulen gesetzt.

Foto: Matthias Kestel


Die wiss. Mitarbeiter besitzen hochgradig individuelle Qualifikationsziele. Eine erfolgreiche Karriereentwicklung und ein qualitativ hoher Forschungs-Output sind im beiderseitigen Interesse von TUM und Beschäftigten.

An der Fakultät für Architektur ist die Promotion für ca. 20% der wiss. Beschäftigten angestrebtes Qualifikationsziel. Die Fakultät würdigt ebenfalls alternative Qualifikationsziele im Kontext von Forschung & Entwicklung.

Jeder wiss. Mitarbeiter formuliert bei Abschluss eines Arbeitsvertrages, und in Absprache mit dem Vorgesetzen, individuell Qualifikations- und Projektziele im Rahmen eigenständiger Forschungsleistungen.

Der Vorgesetzte verpflichtet sich, Zeit für die Diskussion der Arbeit zu nehmen und die Qualität der Vorhaben durch Beratung und Diskussion zu fördern. Mindestens einmal jährlich wird ein ausführliches Gespräch zum Fortgang geführt.

Der Abschluss von Qualifizierungs-Vereinbarungen erfolgt ab Beschluss im Fakultätsrat vom 11. Juni 2014. Bestehende Arbeitsverträge werden um eine Qualifizierungsvereinbarung ergänzt. 

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