Der Bachelor- als auch Masterstudiengang Architektur der Fakultät für Architektur der Technischen Universität München wurde im Rahmen der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG erfolgreich notifiziert und im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben.
Die Berufsanerkennungsrichtlinie regelt die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen. Absolventen der beiden Architekturstudiengänge können in den Mitgliedsstaaten der EU als Architekten arbeiten, ohne den Abschluss einzeln anerkennen lassen zu müssen.